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Regeln der Domänenwaldgeister Bad Rotenfels 1993 e. V.

zur Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen

 

 -Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: bei Bier, Wein und Sekt erfolgt der Ausschank erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur an Personen ab 18 Jahren.

- Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Happy hour oder all you candrink) sind nicht gestattet.

- Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränkdarf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.

- Aktive Mitglieder/ Hästräger leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.

- Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt.

- Bei Barbetrieb stehen Erwachsene hinter der Theke, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

- Aktive Mitglieder und Vorstandsmitglieder kennen die Jugendschutzbestimmungen.

- Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

- Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

-Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

 

hier findet ihr weitere Bad Rotenfelser Fasentgruppen

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